Steueränderungen 2020 für PV-Betreiber

CarpeDiem Energy Volxpower
2020-03-08 09:52:00 / Neuheiten


Steueränderung 2020 für PV-Betreiber

Änderung bei der IHK-Mitgliedschaft und Kleinunternehmergrenze

Auch bei diesem Jahreswechsel gab es einige interessante Änderungen im Steuerrecht. Diese betreffen vor allem die Betreiber kleiner PV-Anlagen.

Gewerbesteuer
Sobald ein Anlagenbetreiber Strom von seiner PV-Anlage ins Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, erzielt er Einnahmen. Sollte nach Abzug der Abschreibungen aus Investition und Betriebskosten ein Gewinn erzielt werden, ist dieser zu versteuern. Nach aktuell geltendem Steuerrecht handelt es sich um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Nach Erreichung des Freibetrags von 24.500 Euro Gewinn wird Gewerbesteuer fällig.

IHK-Mitgliedschaft
Nach IHK-Gesetz ist jeder Gewerbebetrieb, der eine ertragssteuerliche Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, verpflichtet IHK-Mitglied zu werden. Durch diese Regelung hat die IHK in den letzten Jahren hunderttausende neue Mitglieder dazubekommen. Allerdings erhebt die IHK erst ab einem Jahresgewinn von 5.200 Euro Beiträge. Somit sind die meisten "stumme" Mitglieder. Um dieseen Zuwachs in Zukunft zu unterbinden, hat der Gesetzgeber eine neue Ausnahme im Gewerbesteuergesetz § 3 Nr. 32 hinzugefügt.

Gesetzesänderung
„Von der Gewerbesteuer sind befreit stehende Gewerbebetriebe von Anlagenbetreibern im Sinne des § 3 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wenn sich deren Tätigkeit ausschließlich auf die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt beschränkt.“ Diese Änderung bedeutet sinngemäß das Angestellte, Freiberufler und Rentner mit PV-Anlage kein IHK-Mitglied mehr werden. Das Gewerbesteuergesetz findet hier keine Anwendung. Diese Änderung gilt ab sofort für neue und bestehende Anlagen bis 10 kW.

Kleinunternehmergrenze angehoben
Bisher galt eine Umsatzsteuerfreigrenze von 17.500 Euro, diese hat der Gesetzgeber ab 2020 auf 22.000 Euro Umsatz angehoben. Um diese Umsatzgrenze zu erreichen, können bei der aktuellen Vergütung von ca. 10 Cent pro kWh 180.000 kWh jährlich ins Netz eingespeist werden.


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