Fragen zur Normung und Anmeldung von Stecker-PV-Anlagen
Anmeldung und regelkonformer Betrieb einer „Steckerfertigen Solaranlage“
Leider herrscht vielfach noch immer, teilweise unterstützt durch falsche oder veraltete Darstellungen im Internet, eine Unsicherheit und Unwissenheit bezüglich des regelkonfomen Betriebs von Stecker-PV-Anlagen.
Diese Übersicht soll die grundlegenden Fragen klären und Ihnen Hinweise für den sicheren und regelkonformen Betrieb geben.
Sind PlugIn-PV-Anlagen anzumelden?
In Deutschland muss jede offiziell betriebene Solaranlage, die mit dem öffentl. Netz verbunden ist (sogen. Netzparallelbetrieb) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Weiterhin muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Es empfiehlt sich, dass Sie sich mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung setzten, um die Anmeldeformalitäten mit diesem abzuklären.
Was benötige ich für die Anmeldung beim Netzbetreiber ?
In der neuen VDE-Anwendungsregel VDE-AR-4105:2018-11 ist geregelt, dass die Netzbetreiber für Steckerfertige PV-Anlagen mit einer max. Einspeiseleistung von 600 VA ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bereitstellen sollen. Leider wird dies noch immer nicht von vielen Nbs gemacht…
Führt Ihr Netzbetreiber ein vereinfachtes Verfahren durch, so benötigen Sie
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Datenblatt und Zertifizierung des eingesetzten Wechselrichters (Formblätter XXX). Diese erhalten Sie von uns.
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Datenblatt der Solarmodulen
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allgem. Angaben zu Standort etc.
Die Einspeisung darf dann nur über einen Festanschluss oder über eine Energiesteckvorrichtung gem. DIN VDE 0628-1 („WIELAND-Dose“) erfolgen.
Weiterhin wird der Netzbetreiber meist Ihren alten Zähler gegen einen Zwei-Richtungszähler austauschen. Da der Strom haupsächlich für den Eigenverbrauch genutzt wird, ist bei diesem Verfahren keine Vergütung nach EEG möglich.
Führt Ihr NB kein vereinfachtes Anmeldeverfahren durch, so wird die Anlage wie eine ganz normale PV-Anlage gesehen, was ein etwas höherer formaler Aufwand ist… Sie können sich dann allerdings auch den eingespeisten Strom vergüten lassen ….
Was hat es mit der 600-W-Grenze auf sich?
In der VDE-4105-2018 ist geregelt, dass ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Anlagen bis zu einer max. Einspeiseleistung von 600 VA (in der Regel sind dies 600 W AC-Leistung) gilt. Dabei dürfen Sie max. eine solche Anlage pro Zählerplatz anschliessen.
Bitte beachten Sie, dass dies eine Begrenzung der Wechselrichter ist. Diese Limitierung sagt nichts über die installierte Modulleistung aus! Leider berücksichtigen dies manche Netzbetreiber noch immer nicht…
Muss ich eine eigene Einspeiseleitung zu meiner PV-Anlage ziehen?
Die grosse Neuerung der mehrfach erwähnten VDE-4105:2018-11 ist, dass nun auch in vorhandene Endstromkreise, also Stromkreise an denen bereits ein Verbraucher (z.B. Steckdose, Lampe…) angeschlossen ist, eingespeist werden darf.
D.h., Sie können z.B. die Stromleitung zu Ihrer Gartenhütte, auf die Sie die Stecker-PV-Anlage montieren wollen, benutzen, um in der Gartenhütte die PV-Anlage an das Stromnetz anzuschliessen und dort einzuspeisen.
Damit die vorhandene Leitung jedoch auch theoretisch nicht überlastet wird, müssen Sie sicherstellen, dass die zulässige Strombelastbarkeit auch im Kurzschlussfall an keine Stelle des Stromkreises überschritten wird. Dies erreichen Sie, indem Sie den Sicherungswert der Leitungssicherung um den Betrag reduzieren, den Sie durch die PV-Anlage maximal einspeisen können.
Beispiel:
Für eine übliche Stromleitung mit 1,5 mm² Leitungsquerschnitt, beträgt die zulässige Strombelastbarkeit 16 A. Wenn sie jetzt eine MK610 EVT – Mini-PV-Anlage, die einen max. Einspeisestrom von 2,35 A liefert, an diesen Endstromkreis anschliessen, so müssen Sie den vorhandenen Sicherungswert von 16 A um 2,35 A auf 13,65 A reduzieren. Der nächst mögliche Sicherungswert ist also 13 A.
So ist gewährleistet, dass im Kurzschlussfall in keinem Zweig dieses Stromkreises der max. zulässige Strom von 16 A überschritten wird.
In unserem Dokujment "Der normkonforme Anschluss Ihrer Stecker-PVAnlage an das Hausstromnetz" ist der elektrische Anschluss an das Hausstromnetz im Detail besprochen.
Ich möchte keine Einspeisevergütung erhalten, muss ich das EEG trotzdem beachten?
Leider ja. Kurioserweise sind Sie, auch wenn sie explizit keine Vergütung in Anspruch nehmen wollen, an die techn. Vorgaben des EEG gebunden.
Dies heißt leider auch, dass Ihr Netzbetreiber das Einhalten der sogen. 70%-Regel verlangen kann. Diese Regelung besagt, dass Sie max. 70% der installierten Modulleistung auch in das Wechselstromnetz einspeisen dürfen. Das wäre ansich kaum ein Problem, da Sie meist mehr als 30% der Modulleistung selbst im Haushalt verbrauchen. Allerdings kann dieses Limit, bei manchen Modulwechselrichtern (z.B. EVT300, EVT560 etc.) nicht eingestellt werden, was die Verwendung dieser Wechselrichter dann ausschliesst. Glücklicherweise sind allerdings nur sehr wenige Netzbetreiber so verbohrt, um auf die Anwendung dieser Regelung (die für Stecker-PV-Anlagen eigentlich völlig irrelevant ist) zu bestehen
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Gibt es eine eigene Norm für Steckerfertige PV-Anlagen?
Ja, diese ist gerade im Entstehen.
Das Ziel der Normungsgruppe, in der CarpeDiem Energy vertreten ist, ist es, das Gerät Steckerfertige PV-Anlage zu definieren und damit dann die technischen Normen und Regeln festzulegen, um diesen Anlagentypus regelkonform betreiben zu können.
Voraussichtlich in 2020 wird die entsprechende Vornorm verabschiedet werden.
Sollten Sie offene Fragen zu Sicherheit, Normung und Anmeldung von Stecker-PV-Anlagen haben, so stehen wir Ihnen gerne kompetent zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine Mail.
Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichung des VDE-FNN zu Stecker-PV-Anlagen