Bei all den schlechten Nachrichten in den Medien tut es gut, endlich mal wieder eine positive Meldung zu hören: Die Bundesnetzagentur hat Wort gehalten und die Anmeldung von Stecker-Solaranlagen („Balkonkraftwerken“) im Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) deutlich vereinfacht.
Nachdem Sie ein Benutzerkonto im Register beantragt haben, melden Sie sich als Betreiber der Erzeugungsanlage (hier „Steckerfertige Solaranlage“) dort an. Schliesslich geben Sie Ihrer Anlage noch einen selbstgewählten Namen, geben das Datum der Inbetriebnahme, die Anzahl der Solarmodule und die gesamte Modulleistung in Wp ein. Schliesslich noch die max. Wechselrichterleistung und die Nummer Ihres Stromzählers, die Sie auf dem Zähler finden – das war’s!
Sollten Sie noch eine Batterie mit Ihrer Stecker-PV-Anlage betreiben, so geben Sie deren Maximalleistung in Watt und die Kapazität in kWh an.
Leider muß bis zur längst fälligen Verabschiedung des Solarpakets 1 im Bundestag neben der Registrierung Ihrer Balkon-PV-Anlage im Marktstammdatenregister oft noch eine Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber erfolgen. Diese ist vom jeweiligen Netzbetreiber abhängig und erfordert oft noch detaillierte Angaben zur Anlage.
Allerdings verzichten bereits grosse Netzbetreiber, wie z.B. die NetzeBW in Baden-Württemberg auf diese zusätzliche Anmeldung.
Bitte beachten Sie:
Solange das Solarpaket 1 nicht verabschiedet ist, gilt nach wie vor eine maximale Einspeiseleistung von 600 W als zulässig! Wir empfehlen Ihnen deshalb mit der Anmeldung Ihrer 800 W- Anlage solange zu warten, bis diese Änderung auf 800 W durch die Gesetzesmühlen gelaufen ist…
HIER finden Sie die Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke der Bundesnetzagentur.